Herzlich Willkommen in unserem Team

Damit Ihnen die Verteilung unserer Zeitungen gleich zu Beginn gelingt, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise und Tipps:

Wie komme ich an die Zeitungen, die ich verteilen soll?

Unsere Spedition liefert die Verteilobjekte direkt zu Ihnen nach Hause. Die genaue Anlieferstelle haben wir bei Vertragsschluss schriftlich mit Ihnen vereinbart.

Was ist vor der Verteilung zu tun?

Bitte prüfen Sie zunächst stets die Kennung.
Die Kennung ist der Buchstabe oder die Zahl auf dem Deckblatt eines Zeitungspaketes. Hierdurch ist auf einen Blick erkennbar, welche Beilagen
in der Zeitung liegen. Bitte vergleichen Sie vor der Verteilung, ob auf dem Lieferschein dieselbe Kennung steht wie auf Ihren Kennungszetteln.

Es kann vorkommen, dass zusätzlich zur Zeitung noch Handbeilagen angeliefert werden. Diese müssen Sie vor der Verteilung in die Zeitungen einlegen.
Verteilen Sie in mehreren Zustellbezirken? Achten Sie bitte darauf, dass in jedem Bezirk genau das Richtige ankommt.

Sollte einmal irgendetwas mit der Anlieferung nicht stimmen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!

vgl. Merkheft, Seite 2-3

Wann beginne ich mit der Verteilung?

Sie dürfen sofort nach der Anlieferung mit der Verteilung beginnen. Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, dürfen bis 18 Uhr arbeiten, alle anderen bis 20 Uhr. Sollten Sie den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen und Ihre Arbeit nach 2 Stunden noch nicht beendet haben, setzen Sie die Verteilung
am nächsten Tag fort. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall zwingend.

Wo wird verteilt?

Zusammen mit Ihrem Vertrag erhalten Sie eine Straßenliste, welche alle Straßen bzw. Straßenabschnitte innerhalb Ihres Zustellbezirkes angibt. – Hier verteilen Sie!

Tipp: Wir haben den optimalen Laufweg für Sie ermittelt! Infos hierzu finden Sie auch in Ihrem Zustellerportal.

Bitte beliefern Sie nicht nur Privathäuser! Sondern auch alle Büros, Arztpraxen, Behörden – und sämtliche Geschäfte. Geschäfte sind besonders wichtig: Hier handelt es sich um unsere Anzeigenkunden.
Wenn auf einem Briefkasten steht „Bitte keine Werbung einwerfen“, dürfen Sie die Zeitung trotzdem einwerfen. (Wenn dran steht „Bitte keine Zeitung einwerfen“, natürlich nicht.)
Beachten Sie bitte die Zustellverbote auf Ihrem Lieferschein. Wenn Sie gegen eines dieser Verbote verstoßen, kann gerichtlich gegen uns vorgegangen werden. Gibt es Briefkasten-Beschriftungen, die den Zeitungseinwurf verbieten, aber die entsprechende Adresse steht nicht auf Ihrem Lieferschein? Werfen Sie dort nichts ein und geben Sie uns eine kurze Info mit der Adresse und dem Namen, der auf dem Briefkasten steht.

Tipp: Beilagen einsortieren

Wir danken herzlich für Ihre Unterstützung!