Grundsätzlich wichtige Hinweise erhalten Sie regelmäßig über Ihre Lieferscheine
und auch an dieser Stelle noch einmal zum Nachlesen.
Wir empfehlen die Nutzung unserer Zusteller-App. Hier finden dann auf Ihrem Smartphone alles Wichtige auf einen Blick!
Grundätze
Zustellverbote müssen uneingeschränkt beachtet werden!
Wenn auf einem Briefkasten lediglich steht: „Bitte keine Werbung /Prospekte einwerfen“, dürfen Sie die Zeitung zustellen. Gff. haben Sie Prospekte als Handbeilage von uns erhalten, welche Sie vor diesem Hintergrund unbedingt vor der Verteilung in unsere Zeitungen einsortieren müssen.
Beachten Sie bitte die Zustellverbote, die für Ihren Zustellbezirk zu beachten sind. Sie finden eine wöchentlich aktualisierte Liste in Ihrer Zusteller-App und zusätzlich mit jeder neuen Zeitungsanlieferung auf Ihrem Lieferschein.
Achtung Stolperfalle!
Legen Sie unsere Zeitungen und Verpackungen niemals einfach (lose) ab. Hier entsteht eine signifikante Gefahrenquelle, die sich leicht vermeiden lässt.
VIELEN DANK.
Das liebe Wetter!
Gemäß unserem Arbeitsvertrag sind Sie grundsätzlich zur Ausübung der Tätigkeit verpflichtet. Ist Ihnen dies witterungsbedingt nicht möglich, halten Sie bitte Rücksprache mit uns. - Natürlich möchten wir niemals, dass Sie sich gefährden!
GRUNDSÄTZLICH gehört die Zeitung immer ganz in den Briefkasten und darf nicht herausragen! Das schützt die Zeitung und andere Sendungen vor möglicher Nässe.
Sind Sie mit der Anlieferung unserer Zeitungen grundsätzlich zufrieden oder sollte etwas verbessert werden?
Wir bitten Sie um Rückmeldung!
Unser Team
Bitte unterstützen Sie uns dabei noch besser zu werden!
„Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen – denn Zukunft kann man bauen.“
Antoine de Saint-Exupéry
Und wenn es doch anders läuft als erhofft?
Fragen oder Anregungen?
Lassen Sie uns miteinander sprechen! Ob gute oder schlechte Kritik - Wir sind gerne für Sie da!
Tip: Nutzen Sie unsere Zusteller-App!
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