Wer kann Zeitungszusteller/-in für uns werden?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich kann jeder ab 13 Jahren, der innerhalb unseres Verteilgebietes wohnt, am Wochenende (freitags oder samstags) für uns tätig werden.
Wichtig ist, dass Sie zuverlässig sind. Daneben müssen Sie (in einem "normalen" Umfang) körperlich belastbar sein.
Gehe ich mit meiner Bewerbung irgendeine Verpflichtung ein?
Die Übermittlung Ihrer Kontaktdaten, signalisiert uns zunächst Ihr Interesse und ermöglicht, dass wir unsere Einsatzmöglichkeiten für Sie prüfen können. Nach Möglichkeit unterbreiten wir zeitnah ein konkretes Angebot: Wir teilen Ihnen mit, in welchem Zustellbezirk Sie eingesetzt werden könnten, wie viele Zeitungen zu verteilen sind, wie lange Sie ungefähr für die Verteilung benötigen und natürlich wieviel Sie verdienen werden– und dann entscheiden Sie!
Wie komme ich an die Zeitungen, die ich verteilen soll und wann kann ich mit der Anlieferung rechnen?
Die Zeitungen werden zu Ihnen nach Hause/an die im Vertrag vereinbarte Anlieferstelle geliefert und witterungsgeschützt abgestellt.Sie erhalten die Zeitungen und Prospekte für die wöchentliche Verteilung spätestens an dem aufgedruckten Erscheinungstag (Freitag/Samstag).
Kann ich mir aussuchen, wo ich verteile?
Wir versuchen immer, einen Zustellbezirk für Sie zu finden, der in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnung liegt. Idealerweise können Sie dann direkt in Ihrer Nachbarschaft verteilen. Wird dies nicht gewünscht, prüfen wir auch gerne, ob wir eine anderweitige Einsatzmöglichkeit anbieten können.
Ich bin noch minderjährig, benötige ich ein eigenes Konto?
Wir überweisen den Lohn auf das angegebene Konto, welches selbstverständlich auch das der Eltern oder anderer Familienmitglieder sein kann. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Muss ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben und wie lange läuft dieser?
Du erhältst grundsätzlich einen Zustellervertrag, welcher in der Regel auf ein Jahr (bzw. 70 Arbeitstage) befristet ist. Daneben besteht die Möglichkeit, dass du nur für einen von dir gewünschten Zeitraum – z.B. während der Sommerferien – für uns tätig wirst.
Wird der Vertrag mit mir oder meinen Eltern geschlossen?
Bei minderjährigen Bewerbern muss auch mindestens ein Elternteil den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Wann darf ich anfangen?
Hier ist das gemeinsam vereinbarte Einstellungsdatum (s.h. Vertrag) ausschlaggebend.
Ich habe bereits eine Hauptbeschäftigung und eine geringfügige Nebenbeschäftigung.
Darf ich eine weitere geringfügige Beschäftigung ausüben?
Neben der Hauptbeschäftigung kann höchstens eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Handelt es sich bei der anderen Tätigkeit allerdings um eine kurzfristige Anstellung, kann beiden Nebenbeschäftigungen zeitgleich nachgegangen werden.
Muss ich noch Prospekte einsortieren oder kommen die Zeitungen schon so an, dass ich umgehend verteilen kann?
Es ist gut möglich, dass auch sogenannte Handbeilagen zum Einsortieren vor der Verteilung dazu kommen. Wie viele das sind, variiert mit jeder Ausgabe.
Was ist, wenn ich krank werde oder durch einen Umstand anderer Art nicht verteilen kann?
Bitte in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner aufnehmen und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. In Ausnahmefällen kann ggf. eine abschließende Verteilung bis Montag genehmigt werden.

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Hier können Sie unsere Verteilrichtlinien einsehen, welche Sie als Broschüre mit Ihrem Zustellervertrag erhalten.